Die folgenden Übersichten basieren auf dem Personalaktenrecht des Bundesbeamtengesetzes und des bayerischen Beamtengesetzes und dazugehörigen Durchführungsbestimmungen.
Übersicht:
1. Begriff der Personalakte und Zwecke der Personalaktenführung
3. Inhalt und Gliederung der Personalakte
4. Zugang zur Personalakte und Informationsgewährung
5. Aufbewahrungsfristen, § 113 BBG
7. Datenverarbeitung und Personalaktenführung
8. Automatisierte Verarbeitung von Personalaktendaten (§ 114 BBG)
9. Führung der Personalakten der Arbeitnehmer (Beschäftigten)
10. Grundsätze der Personalaktenführung
11. Personalaktenrecht und DSGVO
Der Autor der Website:
Dr. Michael Luber, LL.M.Eur. ist Leitender Ministerialrat im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat. Er ist Leiter des Personal- und Grundsatzreferats der Personalabteilung des Ministeriums und stellvertretender Abteilungsleiter. Zuvor war er u.a. in der Bayerischen Staatskanzlei tätig. Herr Dr. Luber arbeitet an verschiedenen beamtenrechtlichen (Online-)Kommentaren mit und ist Mitautor von Monographien zum Neuen Dienstrecht in Bayern, zum Amtshaftungsrecht (www.staats-haftung.de) und zum Kostenrecht. Er hat Jura an der Ludwig-Maximilians-Universität München studiert und wurde dort zum Dr. iur. promoviert. Er war Teilnehmer des 23. Lehrgangs für Verwaltungsführung.
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Stand 01.03.2021