Datenschutzrisiken im Personalbereich

Im Personalbereich bestehen - wie in jedem anderen Bereich auch - bestimmte Gefahren bei der Datenverarbeitung.

 

Art. 32 DSGVO benennt explizit folgende Verarbeitungsrisiken:

  1. Vernichtung, Verlust oder Veränderung von Daten, ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig,
  2. unbefugte Offenlegung von beziehungsweise unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten, die übermittelt, gespeichert oder auf andere Weise verarbeitet wurden.

Insgesamt besteht bei der Datenverarbeitung das Risiko, dass

  • zu viele
  • zu wenige / unvollständige
  • zu lange
  • zweckwidrig
  • falsche/veraltete
  • unrechtmäßig
  • nicht vertraulich

personenbezogene Daten verarbeitet werden.

 

Mit Blick auf das "externe Datenumfeld" besteht darüber hinaus das Risiko, dass

  • die Kommunikationswege zum Mitlesen der Daten oder - sozusagen in die andere Richtung - zur online-Durchsuchung "missbraucht" werden
  • die Datenspeicher unerlaubt geöffnet und die Daten "gestohlen" werden
  • verschiedene Datenbanken kombiniert oder die Informationen zumindest ausgetauscht werden ("gläserner Bürger").  

Die datenschutzrechtlichen Folgen, insbes. der DSGVO, sind deshalb außerordentlich komplex und umfangreich: