Scannen
Grundvarianten:
1) Frühes Scannen des Posteingangs vor der Sachbearbeitung
2) Spätes Scannen nach Abschluss des Papiervorgangs
Spätes Scannen:
+ sehr geringe Anpassungen des bestehenden Arbeitsprozesses
- kein Nutzen für die elektronische Vorgangsbearbeitung, nur elektronische Archivierung
Systemzusammenhang:
Scans sind nur ein Input-Kanal für die ePA. Darüber hinaus:
Prozessübersicht:
1) Scanvorbereitung (Schriftgutaufbereitung, Stapelbildung),
2) Scannen (optional incl. Bildoptimierung),
3) Qualitätssicherung Scan,
4) Indizierung/Verschlagwortung
5) Signatur,
6) Verschlüsselung (Objekt und Transport),
7) OCR,
8) Qualitätssicherung OCR,
9) Weiterleitung des Images/Metadaten (Export) zur Zielanwendung (ePA),
10) Clearing,
11) Vernichtung der Papierdokumente.
Scanvorbereitung:
physikalische Vorbereitung des Beleggutes (Entfernen von Klammern und Klebezetteln).
Scannen:
Bildoptimierung:
Kontrastoptimierung, Schräglagenkorrektur und Bildzuschnitt
Qualitätssicherung Scan (Vollständigkeits-/Lesbarkeitskontrolle):
Indizierung:
Erstellung eindeutiger Zugriffsinformationen für das Wiederauffinden gespeicherter Dokumente (sofern keine OCR erfolgt)
Signatur:
OCR:
Der Autor der Website:
Dr. Michael Luber, LL.M.Eur. ist Leitender Ministerialrat im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat. Er ist Leiter des Personal- und Grundsatzreferats der Personalabteilung des Ministeriums und stellvertretender Abteilungsleiter. Zuvor war er u.a. in der Bayerischen Staatskanzlei tätig. Herr Dr. Luber arbeitet an verschiedenen beamtenrechtlichen (Online-)Kommentaren mit und ist Mitautor von Monographien zum Neuen Dienstrecht in Bayern, zum Amtshaftungsrecht (www.staats-haftung.de) und zum Kostenrecht. Er hat Jura an der Ludwig-Maximilians-Universität München studiert und wurde dort zum Dr. iur. promoviert. Er war Teilnehmer des 23. Lehrgangs für Verwaltungsführung.
Die Website ist privat erstellt und nicht als dienstliche Äußerung zu verstehen.
Stand 01.03.2021