Die Bedeutung des Datenschutzrechts ist außerordentlich hoch. Speziell im Beschäftigtenkontext hat es einen nochmals gesteigerten Wert, weil es hier zugleich auch um Arbeitnehmerschutzrecht geht.
Wirksamer Datenschutz ist nicht allein eine Frage gesetzlicher Regelungen, sondern verlangt ein verantwortungsbewusstes Handeln aller Beschäftigten, die personenbezogene Daten verarbeiten. Er gehört zu den unverzichtbaren Grundbedingungen für die Gewährleistung persönlicher Freiheit. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits im Jahr 1983 im sogenannten Volkszählungsurteil festgestellt, dass der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts das „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ umfasst. Dieses „Grundrecht auf Datenschutz“ gewährleistet jedermann die Befugnis,
grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen. Darauf aufbauend hat das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2008 aus der Verfassung das sogenannte IT-Grundrecht abgeleitet. Dieses
Grundrecht gewährleistet die Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme und soll den Schutz der Privatsphäre erweitern. Schließlich können Dritte weitreichende Rückschlüsse auf die Persönlichkeit von Nutzern treffen oder Verhaltensprofile bilden, wenn sie auf digitale Datenbestände in Form von Texten, Bildern oder Tondateien zugreifen.
Datenschutzrechtliche Regelungen finden sich in den verschiedensten Bereichen.
Der Autor der Website:
Dr. Michael Luber, LL.M.Eur. ist Leitender Ministerialrat im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat. Er ist Leiter des Personal- und Grundsatzreferats der Personalabteilung des Ministeriums und stellvertretender Abteilungsleiter. Zuvor war er u.a. in der Bayerischen Staatskanzlei tätig. Herr Dr. Luber arbeitet an verschiedenen beamtenrechtlichen (Online-)Kommentaren mit und ist Mitautor von Monographien zum Neuen Dienstrecht in Bayern, zum Amtshaftungsrecht (www.staats-haftung.de) und zum Kostenrecht. Er hat Jura an der Ludwig-Maximilians-Universität München studiert und wurde dort zum Dr. iur. promoviert. Er war Teilnehmer des 23. Lehrgangs für Verwaltungsführung.
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Stand 01.03.2021