1. Mitteilungsblatt zur Erfüllung der Informationspflichten
2. Verpflichtung zum Datenschutz
3. Erforderliche Einwilligungen
4. Schulung im Datenschutz, insbes. Einweisung in die TOM
1. Sicherstellung der datenschutzkonformen Einzelfallbearbeitung
2. Überprüfung der Einwilligungserklärungen
3. Überprüfung der TOM
4. Erstellung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten
5. Durchführung der DSFA
6. Überprüfung der Auftragsverarbeiter
7. Bestellung eines Datenschutzbeauftragten
8. Erstellung einer Datenschutzgeschäftsordnung
9. Implementierung eines Verfahrens zur Erfüllung der Betroffenenrechte (insbes. des Auskunftsanspruchs)
10. Implementierung eines Verfahrens zur Meldung von Datenschutzverstößen
11. Durchführung von Datenschutz-Schulungen
12. Implementierung eines Verfahrens zur regelmäßigen Überprüfung aller Konzepte
13. Datenschutz-Checkliste für neue Mitarbeiter
14. Dokumentation aller getroffenen Maßnahmen
15. Überarbeitung von Dienstvereinbarungen
Der Autor der Website:
Dr. Michael Luber, LL.M.Eur. ist Leitender Ministerialrat im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat. Er ist Leiter des Personal- und Grundsatzreferats der Personalabteilung des Ministeriums und stellvertretender Abteilungsleiter. Zuvor war er u.a. in der Bayerischen Staatskanzlei tätig. Herr Dr. Luber arbeitet an verschiedenen beamtenrechtlichen (Online-)Kommentaren mit und ist Mitautor von Monographien zum Neuen Dienstrecht in Bayern, zum Amtshaftungsrecht (www.staats-haftung.de) und zum Kostenrecht. Er hat Jura an der Ludwig-Maximilians-Universität München studiert und wurde dort zum Dr. iur. promoviert. Er war Teilnehmer des 23. Lehrgangs für Verwaltungsführung.
Die Website ist privat erstellt und nicht als dienstliche Äußerung zu verstehen.
Stand 01.03.2021