Personalrechtliche Maßnahme

Ausgangspunkt jeder datenschutzrechtlichen Überlegung ist die personalrechtliche Maßnahme. Sie "liefert" den Grund für die Datenverarbeitung und definiert den Zweck der Datenverarbeitung. Personalrechtliche Maßnahmen sind beispielsweise eine Einstellung oder eine Teilzeitgewährung.