Personalverwaltungs-verfahren

Elemente der softwareseitigen Unterstützung der Digitalisierung
des Verwaltungsverfahrens:

(1)  Fachverfahren

(2)  Vorgangsbearbeitung / workflow

(3)  Schnittstellen (extern / intern)

(4)  Dokumentation / Ablage
(5) Personalverwaltungssystem

 
Hintergrund der Unterscheidung:

  • in rechtlicher Hinsicht: Anwendung des Personalaktenrechts nur im Bereich
    der Dokumentation in der Personalakte
  • in technischer Hinsicht: nur eine einzige Änderungsnotwendigkeit
    in der jeweiligen Softwarekomponente


Probleme:

  • technische "Überlappungen" (z.B. workflow-Elemente im Fachverfahren oder in der ePA)
  • Speicherelemente in den jeweiligen Softwarekomponenten

Ein elektronisches Verwaltungsverfahren muss folgende Bereiche abdecken:

  1. Elektronische Bereitstellung eines Antrags / sonstiger Formulare
  2. elektronische Auskunft
  3. Elektronische Kommunikationsmöglichkeit
  4. Elektronische Identifikationsmöglichkeit und Identitätsfeststellung
  5. elektronischer Zugang zur Einreichung elektronischer und schriftformersetzender Dokumente
  6. elektronische Anhörung
  7. elektronische Bekanntgabe (auch durch Abrufmöglichkeit)
  8. elektronische Zustellung
  9. elektronischer Zahlungsverkehr und Rechnungen
  10. elektronische Akten und Akteneinsicht
  11. elektronische Register
  12. elektronische Behördenzusammenarbeit